Bewertung und Zensierung
Grundlage für die Festlegungen in unserer Schule sind das Brandenburgische Schulgesetz §§ 56 und die Verwaltungsvorschrift zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg.
Darüber hinaus gelten in den einzelnen Fachbereichen die Festlegungen der jeweiligen Fachkonferenzen auf der Grundlage der schulinternen Curricula die turnusmäßig evaluiert und dementsprechend aktualisiert werden.
Um die Transparenz in dem Bereich der Leistungsbewertung zu gewährleisten fließen in den ersten Elternversammlungen eines jeden Schuljahres entsprechende Themen ein.
Die Lernberatung erfolgt anhand der Auswertung der individuellen Förderpläne mit den Schülern und den Eltern mindesten zweimal pro Schuljahr und gegebenenfalle auf Wunsch der Eltern.
Unter nachstehenden Link kann die Konzeption eingesehen werden.
Konzeption zur Leistungsfeststellung und Lernberatung